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   BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 16.08   

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https://dejure.org/2008,10396
BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 16.08 (https://dejure.org/2008,10396)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2008 - 4 B 16.08 (https://dejure.org/2008,10396)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2008 - 4 B 16.08 (https://dejure.org/2008,10396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Fehlen einer Berührung der Grundzüge der Planung i.S.v. § 31 Abs. 2 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Anspruch auf Erteilung einer Befreiung für eine gewerbliche Nutzung in einem reinen Wohngebiet; Anforderungen an die Geltendmachung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 16.08
    Die Beschwerde benennt zwar das Urteil des Senats vom 11. Mai 2000 - 4 C 14.98 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 200 = BRS 63 Nr. 105).
  • BVerwG, 05.02.2004 - 4 B 110.03

    Abwägung der Baurechtsbehörde bei Versorgung mit Mobilfunkanlagen -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 16.08
    lässt sich in grundsätzlicher Hinsicht ohne weiteres dahingehend beantworten, dass die gesetzliche Regelung in § 31 Abs. 2 BauGB die einzuhaltenden Voraussetzungen - die Grundzüge der Planung werden nicht berührt und es liegen entweder Gründe des Gemeinwohls vor (vgl. hierzu auch den Beschluss vom 5. Februar 2004 - 4 B 110.03 - BRS 67 Nr. 86) oder die Abweichung ist städtebaulich vertretbar - sowie die sich daran anschließende Ermessensentscheidung der Behörde deutlich voneinander unterscheidet.
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Weil eine planerische Grundkonzeption durch ein Vorhaben nicht mehr berührt werden kann, wenn der mit der Planung verfolgte Interessenausgleich bereits durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet nachhaltig gestört ist (zutreffend VGH München, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1337 - juris Rn. 41; nachfolgend Beschluss vom 28. April 2008 - BVerwG 4 B 16.08 -), wird er sich hierbei auch mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob die Grundzüge der Planung bereits durch die Errichtung und Nutzung der Kirche nachhaltig gestört sind und deshalb durch das Hinzutreten der Krypta nicht mehr in einer ins Gewicht fallenden Weise berührt werden können.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft;

    Denn die von der Behörde geforderte Ermessensentscheidung unterscheidet sich deutlich von dem zu prüfenden Tatbestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.04.2008 - 4 B 16.08 - BRS 73 (208) Nr. 69 Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2021 - 8 A 11487/20

    Umfang der Festsetzungsermächtigung in BauNVO § 23 Abs 5 S 1

    Die gesetzliche Regelung unterscheidet die einzuhaltenden tatbestandlichen Voraussetzungen und die sich daran anschließende Ermessensentscheidung deutlich voneinander (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2008 - 4 B 16.08 -, juris Rn. 7).

    Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen der Befreiung vor, ist für eine negative Ermessensentscheidung allerdings erforderlich, dass gewichtige Interessen entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002, a.a.O.); die Besonderheiten des Einzelfalls sind jeweils zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.07.2008 - 4 B 11.08

    Zulässigkeit einer gewerblichen Mobilfunk-Sendeanlage im reinen Wohngebiet;

    5 Soweit die Beschwerde zur Begründung des allgemeinen Klärungsbedarfs auf ein weiteres Urteil des Berufungsgerichts vom selben Tag verweist (BBegr. S. 7 f.), das ebenfalls die Zulassung einer Befreiung für eine Mobilfunk-Sendeanlage in einem "kompromisslos" reinen Wohngebiet betrifft (Urteil vom 9. August 2007 - VGH 25 B 05.1337 -), wird nicht beachtet, dass der Verwaltungsgerichtshof in jenem Urteil davon ausgeht, dass die Grundzüge der Planung i.S.d. § 31 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht (mehr) berührt werden und die Erteilung einer Befreiung daher nicht an dieser gesetzlichen Voraussetzung scheiterte (vgl. dazu Beschluss vom 28. April 2008 - BVerwG 4 B 16.08 -), mithin es auch in diesem Fall auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankam.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 3 S 465/11

    (Keine) Krypta im Industriegebiet

    Es kommt darauf an, ob der mit der ursprünglichen Planung verfolgte Interessenausgleich durch die tatsächliche Entwicklung seit Inkrafttreten des Bebauungsplans bereits so nachhaltig gestört ist, dass die Planungsgrundzüge nicht mehr "in einer ins Gewicht fallenden Weise berührt", d.h. nicht mehr nennenswert negativ beeinträchtigt werden können (BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 a.a.O. unter Zitat von BayVGH, Urteil vom 09.08.2007 25 B 05.1337 - sowie den hierzu ergangenen Beschluss vom 28.04.2008 4 B 16.08 -, BRS 73 Nr. 69).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 10 A 2999/07

    Mobilfunkanlage in reinem Wohngebiet

    BVerwG, Beschluss vom 28.4.2008 - 4 B 16.08 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 10 A 3000/07

    Erweiterung einer Mobilfunk-Basisstation auf dem Flachdach eines viergeschossigen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2008 - 4 B 16.08 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 10 A 3002/07

    Erweiterung einer Mobilfunk-Basisstation auf dem Flachdach eines viergeschossigen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2008 - 4 B 16.08 -, juris.
  • VG Würzburg, 01.03.2016 - W 4 K 15.717

    Auslegung eines Bebauungsplans ob der Höchstbebauung

    Daher kann eine Ermessensentscheidung grundsätzlich auch dann ohne Rechtsfehler zu Ungunsten eines Antragstellers getroffen werden, wenn Grundzüge der Planung nicht berührt sind (BVerwG, B. v. 28.4.2008 - 4 B 16.08 - BeckRS 2008, 34930).
  • VG München, 12.09.2017 - M 1 K 16.5070

    Kein Anspruch auf Erlass eines Vorbescheids für ein Mehrfamilienhaus und zwei

    Die Ermessensentscheidung könnte im Übrigen sogar dann ohne Rechtsfehler zu Ungunsten eines Antragstellers getroffen werden, wenn Grundzüge der Planung nicht berührt sind (BVerwG, B. v. 28.4.2008 - 4 B 16.08 - BRS 73 Nr. 69 - juris Rn. 7).
  • VG München, 13.02.2023 - M 8 K 22.5084

    Doppelhaus, Neubau einer Doppelhaushälfte bei einem bestehenden Doppelhaus,

  • VG München, 28.06.2022 - M 1 K 19.6056

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

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